Genehmigungsplanung
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die bisherige genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage ändert, unabhängig davon, ob mit ihr bauliche Veränderungen verbunden sind. Ein Blick in die aktuelle Baugenehmigung zeigt, welche Nutzungsart für das Gebäude festgelegt ist, z.B. Einzelhandel, Gaststätte, Wohnen. Die Baugenehmigung können Sie bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde einsehen.

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