Flucht- und Rettungsplan
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Er soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen.

Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
- Lage der Sammelstellen
- Standort des Betrachters.
- Er ist an gut sichtbaren Stellen und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zusätzlich das Verhalten im Brandfall- oder bei Unfällen aufzeigen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber (Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien).
Rechtliches
Kontakt
Zeichenkiste
Am Vogelherd 22
45722 Marl
Tel.: +491788837300
E-Mail: info@zeichen-kiste.de